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Direkte Demokratie


auf der Basis einer ersten Themensammlung von Gerald Grüner


Einführung

Direkte Demokratie beinhaltet
in allen politischen Abläufen.



Die wichtigsten Punkte in Kürze



Direkte Demokratie im Detail


Präambel

Die Grundlage des politischen Handelns ist unserer Vorstellung nach die Direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild. Alle Rechte gehen dabei tatsächlich auch in der Praxis vom Volk aus. Gesetze können z.B. vom Volk ungehindert initiiert und aufgehoben werden. Die Direkte Demokratie basiert auf der Gemeindeautonomie (demokratischer Aufbau von unten).


Begriffsdefinition:
Referendum = Volksabstimmung bzw. Bürgerabstimmung



Eckpunkte direkt demokratischer Strukturen

  1. Obligatorisches Referendum bei jeglicher geplanter Änderung der Verfassung.
  2. Jedes Gesetz kann durch ein Volksbegehren vorgeschlagen oder angefochten werden, wobei die Entscheidung in einer Volksabstimmung getroffen wird.
  3. Fakultatives Referendum für jedes (neue) Gesetz: Die Bürger haben ohne Einspruchs- od. Einmischungsrecht der Exekutive oder des Parlaments das vereinfachte Recht, bis 3 Monate nach Beschließung eines Gesetzes durch das Parlament, dieses durch eine Volksabstimmung wieder aufzuheben. Dazu ist ein Volksbegehren mit entsprechender Anzahl von Unterstützungsunterschriften zu erbringen. Die Mittel dazu werden vom Bund gestellt.
  4. Referenden zu älteren Gesetzen können durch entsprechend höhere Unterstützungszahlen (beim Volksbegehren für das Referendum) erwirkt werden.
  5. Das Volksbegehren zur Abhaltung eines Referendums wird durch eine Unterschriftenliste (ohne Beglaubigung) erwirkt. Das Quorum (für das Zustandekommen des Referendums) richtet sich nach der Anzahl der stimmberechtigten Bürger auf der jeweiligen politischen Ebene (z.B. 1% der stimmberechtigten Bürger einer Gemeinde, oder eines Landes). Für die Rechtmäßigkeit der geleisteten Unterschriften werden stichprobenmäßig Adressen überprüft.
  6. Beteiligungsquoren an einer Volksabstimmung (Gültigkeit einer Volksabstimmung nach Maßgabe der Beteiligung an der Volksabstimmung) ist in jedem Fall abzulehnen.
  7. Es gibt keine Themen, die prinzipiell von einer Volksabstimmung ausgeschlossen werden dürfen.
  8. Transparenz aller laufenden Volksbegehren (mit dem Ziel einer Volksabstimmung) und aller geplanten Volksabstimmungen muss per Gesetz gegeben sein: sowohl in amtlichen Verlautbarungsmedien, sowie bei privaten Medien ab einer bestimmten Größe.



    B.)   Gewaltentrennung Exekutive/Legislative

  9. Für alle Abstimmungen im Nationalrat (und allen anderen politischen Ebenen) gilt das freie Mandat. Fraktionszwang („Clubzwang“) ist prinzipiell verboten und kann (falls nachweisbar) gesetzlich geahndet werden.



    C.)   Gewaltentrennung Exekutive/Jurisprudenz und
             Legislative/Jurisprudenz
    (unabhängige Richter)

  10. Höchstrichter werden unabhängig von den anderen Gewalten gewählt.



    D.)   Politik und finanzielle Interessen

  11. Parteien dürfen sich nicht an wirtschaftlichen Unternehmen beteiligen.
  12. Die Finanzierung von Parteien wird behördlich überwacht.