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auch: Startseite, Programm in Kurzform,
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von Parteiprogrammen
Gewaltenteilung
Die Regierenden reißen die Staatsgewalt mitunter
unrechtmäßig an sich. Wenn sie die Staatsgewalt an sich
reißen können, fehlt etwas. Es fehlt etwas, was genau das
verhindert. Verhindern kann das die Teilung der Staatsgewalt.
Zu der
Staatsgewalt gehören deren Teile wie folgt:
- Gesetzgebung
- Verwaltung (inkl. Regierungen)
- Rechtsprechung
- Medien
(inkl. deren Förderung sowie eine faire Honorierung beim
Erfüllen des allgemeinen Bildungsauftrages)
Die Teilung der Staatsgewalt wird auch als Trennung deren Teile
bezeichnet. Nur wenn das Teilen bzw. das Trennen konsequent
durchgeführt wird, kann es auch wirken. Es geht also um eine konsequente
Gewaltentrennung.
Missachtet wird das durch die Regierungen, so lange wir das zulassen.
So lange wir, das Volk, die Staatsbürgerinnen und
Staatsbürger das zulassen oder zulassen wollen.
Konsequente Gewaltentrennung
Die Teile der Staatsgewalt werden als die Staatsgewalten bezeichnet. Um
die konsequente Trennung der Staatsgewalten zu erreichen, ist
hinkünftig eine Unbefangenheit zwischen sämtlichen dieser
Gewalten festzulegen und einzufordern.
Die Spitzen der Staatsgewalten sind dazu wohl direkt durch das Volk zu
wählen. Mehr dazu siehe im Anschluss unter Lösungen zur
Direktwahl der Gewaltenspitzen.
Lösungen zur Direktwahl der
Gewaltenspitzen
Heute werden nur die Gesetzgebung und auf Bundesebene ein mitunter
relativ befangener Bundespräsident direkt gewählt. Das
heißt ein Bundespräsident, der mitunter in Bezug auf die
politischen Parteien der Gesetzgebung kaum unparteiisch ist.
Zukünftig sollen
alle 3 traditionellen Staatsgewalten vom Volk gewählt werden. Das
sind die Gesetzgebung, die ausführende Gewalt (Regierungen) und
die Rechtssprechung (Gerichtsbarkeit). Staatsanwälte gehören
der ausführenden Gewalt an. Die 4. Staatsgewalt (Medien) sollte
möglichst unabhängig von den anderen Staatsgewalten sein.
Wahlmodus der Staatsgewalten
Es geht unter anderem darum die Unbefangenheit der Regierungsmitglieder
(= Spitzen der Staatsverwaltung) in Bezug auf die
Nationalratsabgeordneten sicher zu stellen. Eine wesentliche
Voraussetzung dafür ist, dass die Regierungsmitglieder direkt oder
auch indirekt durch das Volk gewählt werden.
In jedem Fall ist es erforderlich, dass die Wahl für die Regierung
(= ausführende Gewalt) völlig unabhängig von der
Wahl anderer Staatsgewalten (insbesonders Gesetzgebung, Rechtsprechung)
durchgeführt wird.
Wie soll nun die Wahl der Regierung stattfinden? Es gilt
herauszufinden, wie viele Personen die Bevölkerung bereit ist per
Direktwahl zu bestimmen. Das gilt es am besten per Volksabstimmung
herauszufinden.
Abhängig von der steigenden Bereitschaft der Bürger sich mit
der Eignung von verschiedenen Kandidaten auseinander zu setzen und eine
größere Anzahl von Personen direkt zu wählen, gibt es
zumindest folgende 4
Möglichkeiten:
Direkt gewählt wird/werden:
- Möglichkeit: nur eine Person
(einen unbefangenen Präsident)
D.h. nur der Präsident (z.B. der Bundespräsident für die
ausführende Gewalt sowie ein dafür einzuberufender
Gerichtsbarkeitspräsident auf Bundesebene für die
rechtsprechende Gewalt). Diese sollen möglichst unbefangen von
einander sein.
Seine Aufgabe soll sein, die ebenso unbefangenen Mitglieder für
ein Besetzungsgremium über ein gesetzlich
festgelegtes, öffentliches Auswahlverfahren zusammenzustellen.
- Möglichkeit: ein Gremium
(zumindest 3, besser 5 oder 7 Personen)
D.h. die möglichst unbefangenen Mitglieder des Gremiums sollen
hinkünftig ebenso möglichst unbefangene Personen (z.B. auf
Bundesebene die
Minister, den Bundeskanzler und den
Vizekanzler) aufgrund deren Qualifikation einberufen.
- Möglichkeit: ein Präsident und ein Gremium
Das Gremium dient zur Besetzung von z.B. den Regierungsmitgliedern.
(siehe Punkt 2)
- Möglichkeit: z.B. auf Bundesebene alle
Regierungsmitglieder
All die zu besetzenden Personen sollen hinkünftig direkt
gewählt werden. (z.B. für die Exekutive auf
Bundesebene sind das die Minister, der Bundeskanzler und der
Vizekanzler). Dazu soll es hinkünftig vor der Wahl ein geeignetes
Bewerbungsverfahren geben, wobei
auch die erforderliche Qualifikation der Bewerber gesetzlich festgelegt
sein soll.
Betreffend der Medien
(die 4. Gewalt im Staat)
Entsprechend dem Präsidenten bei den anderen Staatsgewalten soll
es hinkünftig für die Medien einen Medienverantwortlichen
(Kurator) geben. Dieser soll in jedem Fall direkt von Volk gewählt
werden. Aufgabe ist, dass es in der Medienlandschaft eine transparente
Abbildung des politischen Geschehens gibt. Wesentliche Ziele sind eine
faire Medienförderung und eine faire, leistungsabhängige
Entlohnung für alle Medien beim Erfüllen des allgemeinen
Bildungsauftrags.